Wenn Sie in diesem Quartal ihre Versicherungskarte bereits vorgelegt haben und sich auf Medikamente beziehen, die Sie regelmäßig einnehmen müssen oder sie bereits einmal von uns verschrieben bekommen haben, dann nehmen wir Ihre „Rezeptwünsche“ gerne unpersönlich entgegen.
Bitte nutzen Sie dazu den zu diesem Zweck eingerichteten Anrufbeantworter.